Vermarktung
Als Resultat unserer Arbeit kann natürlich auch der Entschluss zum Verkauf eines Objektes stehen. Vielleicht war dies auch die grundlegende Intention zur Beauftragung eines entsprechenden Gutachtens. Nun ist es naturgemäß so, dass niemand Ihr Haus so gut kennt wie Sie selbst – und der Sachverständige.
Gerne sind wir Ihnen daher auch bei der Vermarktung des Objekts behilflich. Von der Erstellung der Verkaufspräsentation, über die Verhandlungsführung mit Interessenten bis hin zum Notartermin steht Ihnen dabei ein kompetentes Team mit einem breiten Netzwerk zur Verfügung.
Zwei Grundlagen, die für Verkäufer und Käufer immer zum Tragen kommen:
1. Wir erheben keine Käufercourtage!
Durch den Wegfall dieser Provision erschließt sich Ihnen als Verkäufer ein wesentlich breiterer Interessentenmarkt, welcher sich letztlich positiv auf den Erlös auswirken kann.
2. Wir belasten keinen Auftraggeber doppelt oder mehrfach!
Eine in Anspruch genommene Dienstleistung, welche als Basis für eine weitere Dienstleistung herangezogen wird, wird Ihnen auf das Folgehonorar angerechnet.
Beispiel:
Sollte nach einem Verkehrswertgutachten eine Vermarktung durch uns gewünscht sein, werden wir Ihnen das Honorar für das dann vorgelaufene Verkehrswertgutachten auf die Vermarktungscourtage anrechnen.
Sie möchten mehr darüber erfahren oder wissen, was das ganz konkret für Ihr Anliegen bedeutet? Dann nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir werden Ihr Fragen gern beantworten und das für Sie passende Angebot unterbreiten.